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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1211

[Urkunde]

[Einselthum], 1612 Februar 9, Ausfertigung

Georg Aulenbach, Gemeindemann zu Einselthum, und seine Kinder aus erster Ehe beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 29. Januar 1612, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell ihnen die Erbgerechtigkeit an einem Haus samt dazugehöriger Scheune und dazugehörigen Ställen in Einselthum verliehen haben. Als Zins entrichten die Pächter jährlich 9 Albus. Ferner verpflichten sie sich, die Güter in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie die genannten Güter beschreiben lassen und die Beschreibung der Universität aushändigen. Sollten die Pächter die Bestimmungen verletzen, kann die Universität die Güter als Unterpfänder einziehen sowie deren Eigengüter belasten. Geben vnd geschehen den Neundten Februarii, Anno et cetera Ein Taussendt Sechshundertt vnd zwölffe.

Siegel:
  • 1: Vogt und Vierer zu Einselthum, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 29 x 55,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.50, Nr.6; Z.N.348; No.2.; N.7.; No.4.; 4
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46750
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-467501

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