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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1219

[Urkunde]

Zell an der Pfrimm, 1612 September 24, Ausfertigung

Valentin Haußman, Gemeindemann zu Zell, und seine Ehefrau Anna bekennen unter Einrückung der Gegenurkunde vom 6. September 1612, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an einer Behausung mit Scheune, Ställen und Garten in Zeller Gemarkung um 3 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 27 Albus sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Hauses. Sollten die Pächter die Behausung verkaufen wollen, so ist dies dem Kollektor rechtzeitig anzuzeigen. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität die Behausung wieder einziehen. Geschehen zu zell, den vier vnd zwantzigsten Septembris, Nach Christi vnsers einigen Erlösers, vnd Seeligmachers gebuhrt, Alß man zahlte Sechtzehenhundert vnd zwolffe.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Wachssiegel in beschädigter Holzkapsel, 3 x 3 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 34,5 x 67,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.50, Nr.14 ; Z.N.165 ; No.11 ; N.1; No.4
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.43508
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-435082

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