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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1224

[Urkunde]

[Einselthum], 1612 Februar 15, Ausfertigung

Hanß Reinhard Ziegler und seine Ehefrau Anna, Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 30. Januar 1612, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 Morgen Weingarten und ungefähr 1 Morgen Acker erworben haben. Da aus dem Jahr 1570 bereits ein Erbpachtbrief existiert, sollen sie nur die Kosten der neuen Urkunden tragen. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 12 Albus sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren soll das Ehepaar die Güter auf ihre Kosten von neuem beschreiben lassen und der Universität den entsprechenden Nachweis liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur den verliehenen Besitz wieder einziehen, sondern auch alle anderen Besitzungen des Ehepaars belasten. Geben vnd Geschehen den fünffzehenden februarii Anno Ein Taussent Sechshundert vnd zwölffe.

Seal:
  • 1: Vogt und Vierer zu Einselthum, Siegel fehlt
Material/Technique: Pergament, Dimensions: 27,5 x 54 cm
Extent: 1 Blatt
Provenance: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.50, Nr.19; Z.N.353 ; No.10; N.1; 1; No.7
Language: German
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46759
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-467594

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Metadata: METS
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