Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg

Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1226

[Urkunde]

Zell an der Pfrimm, 1612 September 24, Ausfertigung

Hans Heinrich Hugo, wohnhaft zu Zell, beurkundet als Stamm für sich und die Mitpächter unter Einrückung der Gegenurkunde vom 14. September, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 4 Morgen Weingarten in Zeller Gemarkung um 18 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 1 Ohm und 4 Quart Wein sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren sollen die Pächter die Güter von neuem beschreiben lassen und der Universität den entsprechenden Nachweis zukommen lassen. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur die verpachteten Güter wieder einziehen, sondern auch alle übrigen Besitzungen der Pächter belasten. Geschehen zu zell den vier vnd zwantzigsten Septembris, Nach Christi vnsers lieben herrn, vnd Seeligmachers gebuhrt alß man zahlte, Sechzehenhundert vnd zwolffe.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Leere Holzkapsel
Material/Technik: Pergament, Maße: 35 x 59,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.50, Nr.21 ; Z.N.140 ; No.13 ; N.16; No.128
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46760
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-467603

Nachnutzen

Metadaten: METS
IIIF Manifest: Version 2.1, Version 3.0

Introimage
Zu den Einzelseiten dieses Faksimiles gibt es Annotationen. Einzelne Seiten mit Annotationen sind im "Überblick" durch das Symbol gekennzeichnet.
 
Annotationen
DWork by UB Heidelberg   Online seit 04.04.2019.