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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1227

[Urkunde]

Zell an der Pfrimm, 1613 September 20, Ausfertigung

Johann Schick, Kollektor des Stifts Zell, beurkundet unter Einrückung der Gegenurkunde vom 8. September 1613, dass er von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an einigen Äckern, Weingärten und Wiesen in Zeller Gemarkung erhalten hat. Er verpflichtet sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 12 Quart Wein sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren soll er die Besitzungen auf eigene Kosten von neuem beschreiben lassen. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur die verpachteten Güter wieder einziehen, sondern auch alle übrigen Besitzungen des Pächters belasten. Geschehen zu zell den zwantzigsten Septembris, Nach Christi vnsers Lieben Herrn gebuhrt alß man zahlte, Ein taußent Sechshundert vnd Dreizehen.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Leere Holzkapsel
Material/Technik: Pergament, Maße: 32,5 x 68,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.51, Nr.1 ; Z.N.132 ; No.31; N.20; 2
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.43516
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-435162

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