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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1228

[Urkunde]

Zell an der Pfrimm, 1613, Ausfertigung

Theis Weber zu Zell als Stamm und Hans Mörscheimer zu Einselthum beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 20. Februar 1613, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 3 1/2 Viertel Weingarten in Harxheimer Gemarkung um 2 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 1/2 Malter Korn sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren sollen die Güter auf Kosten der Pächter neu beschrieben und der Universität der entsprechende Nachweis geliefert werden. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur die verliehenen Besitzungen wieder einziehen, sondern auch alle anderen Güter der Pächter belasten. Geschehen zu zeln den Neün vnd zwantzigsten februarii, Im Iahr nach Christi vnsers lieben herrn gebuhrt, Ein Taußent Sechshundert vnd Dreizehen.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 26,5 x 56,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.51, Nr.2 ; Z.N.20 ; No.13 ; N.6
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46761
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-467618

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