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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1233

[Urkunde]

Zell an der Pfrimm, 1613 Dezember 26, Ausfertigung

Hannß Keller und seine Ehefrau Margaretha, wohnhaft zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 16. Dezember 1613, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 1/2 Viertel Wiese in Niefernheimer Gemarkung erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 9 Pfennig sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren soll das Ehepaar den Weingarten auf eigene Kosten von neuem beschreiben lassen und der Universität den entsprechenden Nachweis liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität die verliehenen Güter wieder einziehen. Geschehen zu zell, den Sechß vnd zwantzigsten Decembris, Nach Christi vnsers Einigen Erlösers vnd Seeligmachers gebuhrt, alß man zahlte, Sechzehenhundert vnd Dreizehen.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Wachssiegel in Holzkapsel, 3 x 3 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 28 x 63 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.51, Nr.7 ; N.245; No.16; No.25; N.8; No.7
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46766
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-467665

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