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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1234

[Urkunde]

Zell an der Pfrimm, 1613 Februar 10, Ausfertigung

Peter Müller der Alte, wohnhaft zu Harxheim, beurkundet unter Einrückung der Gegenurkunde vom 1. Februar 1613, dass er von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 3 1/2 Viertel Acker in Harxheimer Gemarkung um 2 Gulden erworben hat. Er verpflichtet sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 1 Quart Korn in jedem geraden Jahr sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren soll er die Äcker auf eigene Kosten von neuem beschreiben lassen und der Universität den entsprechenden Nachweis liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur die verliehenen Güter wieder einziehen, sondern auch alle übrigen Besitzungen des Pächters belasten. Geschehen zu zeln den zehenden Februarii Im Iahr Nach Christi vnsers lieben herrn vnd Seeligmachers Gebuhrt, alß man zahltte, Ein Taussent Sechshundert, vnd Dreizehen.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Wachssiegel in Holzkapsel, 3 x 3 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 28 x 56,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.51, Nr.8 ; Z.N.70; No.5 ; N.4; No.148; No.166
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46767
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-467674

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