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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1235

[Urkunde]

Zell an der Pfrimm, 1613 August 12, Ausfertigung

Hainrich Kay, wohnhaft zu Harxheim, als Stamm, seine Ehefrau Appolonia und seine Mitpächter beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 3. August 1613, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell ihnen die Erbgerechtigkeit an 2 Morgen Weingarten, in Niefernheimer Gemarkung gelegen, um 8 Gulden verkauft haben. Als Bodenzins entrichten die Pächter jährlich 18 Viertel Treberwein. Ferner verpflichten sie sich, die Weingärten in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie die Weingärten beschreiben lassen und die Beschreibung der Universität aushändigen. Sollten die Pächter mit der Zahlung des Bodenzinses säumig werden, kann die Universität die Weingärten als Unterpfänder einziehen oder das Eigengut der Pächter belasten. Geschehen zu Zehl den Zwolfften Augusti, Nach Christi Vnsers lieben Herrn Vnd Seeligmachers gebuhrt, Alß man Zahlte Sechzehenhundert vnd dreizehen.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Wachssiegel in Holzkapsel, 3 x 3 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 33,5 x 37,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.51, Nr.9; Z.N.264; No.2.; N.3.; No.55
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46768
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-467685

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