Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg

Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1244

[Urkunde]

Zell an der Pfrimm, 1613 August 28, Ausfertigung

Georg Aulenbach als Stamm zu Einselthum und seine Ehefrau Margreth sowie die Mitpächter beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 25. August 1613, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 Morgen Weingarten in Harxheimer Gemarkung um 1 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 8 Albus, 2 Pfennig und 1 Heller sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren ist der Weingarten auf Kosten der Pächter von neuem zu beschreiben und der Universität der entsprechende Nachweis zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität den verliehenen Grundbesitz wieder einziehen. Geschehen zu zell den achtt vnd zwantzigsten Augusti, Nach Christi vnsers einigen Erlosers vnd Seeligmachers Gebuhrt, alß man zahltte, Sechzehenhundert vnd Dreizehenn.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Beschädigtes Wachssiegel in beschädigter Holzkapsel, 3 x 3 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 36 x 54,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.51, Nr.18 ; Z.N.103; No.1; N.6; No.7
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46774
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-467741

Nachnutzen

Metadaten: METS
IIIF Manifest: Version 2.1, Version 3.0

Introimage
Zu den Einzelseiten dieses Faksimiles gibt es Annotationen. Einzelne Seiten mit Annotationen sind im "Überblick" durch das Symbol gekennzeichnet.
 
Annotationen
DWork by UB Heidelberg   Online seit 04.04.2019.