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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1246

[Urkunde]

Zell an der Pfrimm, 1613 Februar 23, Ausfertigung

Peter Müttell, wohnhaft zu Harxheim, als Stamm und seine Mitpächter beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 13. Februar 1613, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell ihnen die Erbgerechtigkeit an 5 Viertel Weingarten, in Harxheimer Gemarkung gelegen, um 3 Gulden verkauft haben. Als Bodenzins entrichten die Pächter jährlich 8 Viertel Treberwein. Ferner verpflichten sie sich, den Weingarten in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie den Weingarten beschreiben lassen und die Beschreibung der Universität aushändigen. Sollten die Pächter mit der Zahlung des Zinses säumig sein, kann die Universität den Weingarten als Unterpfand einziehen sowie das Eigengut der Pächter belasten. Geschehen zu zeln den Drei vnd zwantzigsten Februarii, Im Iahr nach Christi vnsers Lieben Herrn Gebuhrt, Alß man zahltte Ein Taußent Sechshundert, vnd Dreizehen. Et cetera.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Wachssiegel in Holzkapsel, 3 x 3 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 28 x 63,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.51, Nr.20; Z.N.85; No.6.; N.13.
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.43503
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-435034

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