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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1247

[Urkunde]

Zell an der Pfrimm, 1613 April 20, Ausfertigung

Sebastian Hanmüller, Schultheiß des Gerichts zu Zell, und seine Ehefrau Otilia beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 10. April 1613, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 Morgen Wiese in Harxheimer Gemarkung um 4 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 1 1/2 Quart Korn sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren soll das Ehepaar die Wiese auf eigene Kosten von neuem beschreiben lassen und der Universität den entsprechenden Nachweis liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur die verpachtete Wiese wieder einziehen, sondern auch alle übrigen Besitzungen des Ehepaars belasten. Geschehen zu zeln den zwantzigsten Aprilis, Nach Christi vnsers Erlösers vnd Seeligmachers geburt, alß man zahltte Ein Tausent Sechshundert vnd Dreyzehen.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Wachssiegel in beschädigter Holzkapsel, 3 x 3 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 31 x 64,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.51, Nr.21 ; Z.N.53 ; No.17 ; N.8; No.131
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46776
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-467763

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