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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1249

[Urkunde]

Zell an der Pfrimm, 1613 April 23, Ausfertigung

Lorentz Schmidt und seine Ehefrau Appolonia, wohnhaft zu Harxheim, beurkunden unter Einrückung der Urkunde vom 14. April 1613, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg die Erbgerechtigkeit an 1/2 Morgen Acker in Harxheimer Gemarkung um 1/2 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 1/2 Malter Korn in jedem ungeraden Jahr sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren soll das Ehepaar den Acker auf eigene Kosten von neuem beschreiben lassen und der Universität den entsprechenden Nachweis liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur den verpachteten Acker wieder einziehen, sondern auch alle übrigen Besitzungen des Ehepaars. Geschehen zu zeln, den vier vnd zwantzigsten Aprilis Im Iahr nach Christi vnsers lieben herrn, vnd Seeligmachers geburt, Alß man zahltte, Ein Taußent Sechshundert vnd Dreizehen.

Formalbeschreibung: Stockfleckig
Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Wachssiegel in beschädigter Holzkapsel, 3 x 3 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 30 x 63,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.51, Nr.23 ; Z.N.67; No.2; N.3; No.162
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46778
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-467781

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