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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1251

[Urkunde]

Zell an der Pfrimm, 1613 September 28, Ausfertigung

Michael Wiedman und seine Ehefrau Elisabeth, wohnhaft zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 16. September 1613, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 Morgen Weingarten um 3 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 12 Viertel Wein sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren soll das Ehepaar den Weingarten auf eigene Kosten von neuem beschreiben lassen und der Universität den entsprechenden Nachweis liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur den verpachteten Weingarten wieder einziehen, sondern auch alle übrigen Besitzungen des Ehepaars belasten. Geschehenn zue Zell den Acht vnd zwantzigsten Septembris, Nach Christi vnsers lieben hernn gebuhrt, alß man zahltte Ein taussent Sechshundert vnd Dreizehenn.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 32 x 61,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.51, Nr.25 ; Z.N.133; No.24 ; N.24; No.134
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46780
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-467807

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