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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1256

[Urkunde]

Zell an der Pfrimm, 1613 Mai 10, Ausfertigung

Heinrich Kay, wohnhaft zu Harxheim, als Stamm und sein Genosse Philip Hamm, Schultheiß zu Monsheim, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 29. April 1613, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell ihnen die Erbgerechtigkeit an ungefähr 1 Morgen Wiese, in Harxheimer Gemarkung gelegen, um 4 Gulden verkauft haben. Als Bodenzins entrichten die Pächter jährlich 1 1/2 Quart Korn sowie 2 Albus und 2 Pfennig. Ferner verpflichten sie sich, die Wiese in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie die Wiese beschreiben lassen und die Beschreibung der Universität aushändigen. Sollten die Pächter mit der Zahlung des Zinses säumig sein, kann die Universität die Wiese als Unterpfand einziehen sowie das Eigengut der Pächter belasten. Geschehen zu Zeln, den Zehenden May, Anno Ein Taußent, Sechshundert Vnd Dreizehen.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 30 x 66 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.52, Nr.5; Z.N.68; No.3.; N.5.; No.123
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.43507
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-435073

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