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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1258

[Urkunde]

Zell an der Pfrimm, 1613 Mai 25, Ausfertigung

Lorentz Dechant zu Zell und seine Ehefrau Maria beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 17. Mai 1613, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 1/2 Morgen Weingarten in Zeller Gemarkung um 6 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 12 Quart Wein sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren sollen die Pächter den Weingarten auf eigene Kosten von neuem beschreiben lassen. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur den verpachteten Besitz wieder einziehen, sondern auch alle übrigen Güter des Ehepaars belasten. Geschehen zu Zelln den Fünff vnd Zwantzigsten Monats Maii, Nach Christi vnsers einigen Erlosers vnd Seeligmachers geburt alß man zahltte Ein taussent Sechshundert vnd Dreyzehen.

Formalbeschreibung: Abgeschabte obere linke Ecke
Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Wachssiegel in Holzkapsel, 3 x 3 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 29,5 x 65 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.52, Nr.7 ; Z.N.125 ; No.6 ; N.4; No.169
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.43505
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-435057

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