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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1262

[Urkunde]

Gauersheim, 1613 Dezember 29, Ausfertigung

Hanns Schneider, wohnhaft zu Gauersheim, als Stamm und seine Mitpächter beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 17. Dezember 1613, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell ihnen die Erbgerechtigkeit an 1 Morgen Wiese, in Gauersheimer Gemarkung gelegen, um 1 Gulden verkauft haben. Als Bodenzins entrichten die Pächter jährlich 1 Pfund Heller oder 15 Albus. Ferner verpflichten sie sich, die Wiese in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie die Wiese beschreiben lassen und die Beschreibung der Universität aushändigen. Sollten die Pächter mit der Zahlung des Zinses säumig sein, kann die Universität die Wiese sowie das beschriebene Unterpfand einziehen. Geschehen zu Gauerßheim den Neun vnd zwantzigsten Decembris nach Christi vnsers einigen Erlosers vnd Seeligmachers gebuhrt, Alß man zahlte Sechzehenhundertt vnd Dreizehen.

Siegel:
  • 1: Gericht Gauersheim, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 38,5 x 56 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.52, Nr.11; Z.N.469; No.2.; N.3.; 3
Sprache: Deutsch

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.46789  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-467890  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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