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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1269

[Urkunde]

Zell an der Pfrimm, 1613 September 12, Ausfertigung

Heinrich Kay als Stamm, seine Ehefrau Appolonia, wohnhaft zu Harxheim, und die Mitpächter Philip Speltz und dessen Ehefrau Maria beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 30. August 1613, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 1/2 Viertel Kohlgarten in Harxheimer Gemarkung erhalten haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 5 Pfennig sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren soll der Garten auf Kosten der Pächter von neuem beschrieben und der Universität der entsprechende Nachweis geliefert werden. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur die verpachteten Güter wieder einziehen, sondern auch alle anderen Besitzungen der Pächter belasten. Geschehen zu zell den zwölfften Septembris, Nach Christi vnsers Lieben herrn gebuhrt, Alß man zahlte Ein taussent Sechshundert vnd Dreizehenn.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Wachssiegel in Holzkapsel, 3 x 3 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 29,5 x 53,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.52, Nr.18 ; Z.N.104 ; No.4 ; N.10; N.12; No.13
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46796
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-467962

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