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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1270

[Urkunde]

Zell an der Pfrimm, 1613 Februar 10, Ausfertigung

Hans Heinrich Hugo zu Zell beurkundet als Stamm gemeinsam mit seinen Mitpächtern unter Einrückung der Gegenurkunde vom 20. Januar 1613, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an insgesamt 4 Morgen Acker in Zeller und Einselthumer Gemarkung um 10 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 1 Malter Korn. Der Betrag ist gesammelt durch den Stamm abzugeben, sollte einer der Mitpächter seine Abgabe nicht rechtzeitig leisten droht ihm die Strafe von 1/2 Gulden. Die Güter sind in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Nach Ablauf von 20 Jahren sollen die Pächter den Grundbesitz auf eigene Kosten von neuem beschreiben lassen. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur den verpachteten Besitz wieder einziehen, sondern auch alle übrigen Besitzungen der Pächter belasten. Geschehen zu Zeln, den Zehenden Februarii, Im Iahr nach Christi vnsers lieben Herrn gebuhrt, Ein Taußent Sechshundert vnd Dreizehen.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Beschädigtes Wachssiegel, 3 x 2,5 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 29,5 x 65,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.52, Nr.19 ; Z.N.397 ; No.8; N.10; No.178
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.43504
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-435048

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