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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1274

[Urkunde]

Heidelberg, 1613 September 16, Ausfertigung

Der Rektor und die vier Fakultätsdekane der Universität Heidelberg beurkunden, dass sie als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 Morgen Weingarten an Michel Wiedtman und seine Ehefrau Elisabeth, wohnhaft zu Zell, um 3 Gulden verkauft haben. Das Ehepaar wird zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 12 Viertel Wein sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes verpflichtet. Nach Ablauf von 20 Jahren sollen die Pächter den Weingarten auf eigene Kosten von neuem beschreiben lassen und der Universität den entsprechenden Nachweis liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur den verpachteten Weingarten wieder einziehen, sondern auch alle übrigen Besitzungen des Ehepaars belasten. Geben Heidelberg den Sechzehenden Septembris anno Christi Ein Tausendt Sechshundert vnnd Dreyzehen.

Siegel:
  • 1: Rektor, Wachssiegel in Holzkapsel, 4 x 4 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 31 x 62,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.53, Nr.1 ; Z.N.409; No.2; No.44
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46800
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-468002

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