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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1275

[Urkunde]

Zell an der Pfrimm, 1613 April 24, Ausfertigung

Mattes von Limpurg als Stamm und seine Ehefrau Margareta, gemeinsam wohnhaft zu Zell, sowie Best Leullinger und seine Ehefrau Ottilia beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 18. April 1613, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an zwei Behausungen, Höfen und Gärten in Zell erhalten haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 16 Albus, 4 Pfennig und 2 Kappen sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren sollen die Pächter die Grundbesitzungen auf eigene Kosten von neuem beschreiben lassen und der Universität den entsprechenden Nachweis liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug droht den Pächtern nicht nur der Verlust der Erbgerechtigkeit und ihres Pachtgutes, auch der Eigenbesitz kann von der Universität zum Ausgleich ihrer Verluste belastet werden. Geschehen zu Zeln den vier vnd zwantzigsten Aprilis, Nach Christi vnsers einigen Erlösers vnd Seligmahers Gebuhrtt, alß man zahlte Ein Taußent Sechshundertt vnd Dreyzehen.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Wachssiegel in Holzkapsel, 3 x 3 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 30,5 x 67,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.53, Nr.2 ; Z.N.160 ; No.20 ; N.13; No.37
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.43506
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-435065

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