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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1276

[Urkunde]

Zell an der Pfrimm, 1613 Juli 14, Ausfertigung

Valentin Haußman als Stamm und seine Ehefrau Anna, gemeinsam wohnhaft zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 1. Juli 1613, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 1/2 Morgen Weingarten um 7 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 12 Quart Wein sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren sollen die Pächter die Besitzungen auf eigene Kosten von neuem beschreiben lassen und der Universität den entsprechenden Nachweis liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur den verpachteten Besitz wieder einziehen, sondern auch alle übrigen Güter des Ehepaars bis zur Begleichung ihrer Schulden belasten. Geschehen zu zell den vierzehenden Iulii, Nach Christi vnsers Lieben Herrn gebuhrtt, alß man zahltte, Sechzehenhundert vnd Dreizehen.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Wachssiegel in beschädigter Holzkapsel, 3 x 3 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 31,5 x 64,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.53, Nr.3 ; Z.N.127 ; No.9 ; N.1; No.60; No.132; 1
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.43510
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-435101

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