Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg

Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1284

[Urkunde]

Zell an der Pfrimm, 1613 August 28, Ausfertigung

Dieterich Lauterbach, Bäcker zu Zell, seine Ehefrau Maria und Stoffel Roesz, ebenfalls wohnhaft zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 16. August 1613, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an einer Behausung um 1 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 3 Albus und 6 Pfennig sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren soll das Haus auf Kosten der Pächter von neuem beschrieben und der Universität der entsprechende Nachweis geliefert werden. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur die Behausung wieder einziehen, sondern auch alle übrigen Besitzungen der Pächter belasten. Geschehen zu zell den Acht vnd zwantzigsten Augusti, Nach Christi vnsers lieben herrn vnd Seeligmachers gebuhrt, alß man zahlte Ein taussent Sechshundert vnd Dreizehenn.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Wachssiegel in Holzkapsel, 3 x 3 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 33 x 63,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.53, Nr.11; Z.N.183 ; No.3; N.8; No.52
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46806
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-468068

Nachnutzen

Metadaten: METS
IIIF Manifest: Version 2.1, Version 3.0

Introimage
Zu den Einzelseiten dieses Faksimiles gibt es Annotationen. Einzelne Seiten mit Annotationen sind im "Überblick" durch das Symbol gekennzeichnet.
 
Annotationen
DWork by UB Heidelberg   Online seit 04.04.2019.