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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1294

[Urkunde]

Zell an der Pfrimm, 1613 September 8, Ausfertigung

Hannß Fauth zu Harxheim als Stamm und seine Ehefrau Susanna sowie Iacob Schmidt und seine Ehefrau Elisabeth beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 27. August 1613, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 1/2 Morgen und 2 1/2 Viertel Wiese in Harxheimer Gemarkung um 4 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 17 Albus und 2 Pfennig sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren sollen sie den Besitz auf eigene Kosten von neuem beschreiben lassen und der Universität den entsprechenden Nachweis liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität die verpachteten Güter wieder einziehen. Geschehn zu zell den achtten Septembris, Nach Christi vnsers Lieben herrn, vnd Seeligmachers gebuhrt, Alß mann zahlte Sechzehenhundert vnd dreyzehen.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Wachssiegelfragment in beschädigter Holzkapsel, 1,5 x 1 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 34 x 65,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.53, Nr.20 ; Z.N.101 ; No.3 ; N.3; No.14
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.44102
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-441020

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