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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1295

[Urkunde]

Zell an der Pfrimm, 1613 Juni 25, Ausfertigung

Dieterich Lautterbach, Bäcker zu Zell, und seine Ehefrau Maria beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 6. Juni 1613, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an einer Scheune und dem zugehörigen Garten zu Zell um 2 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 7 Albus, 4 Pfennig und 2 Kappen sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren soll das Ehepaar die Güter auf eigene Kosten von neuem beschreiben lassen und der Universität den Nachweis liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität die verpachteten Besitzungen wieder einziehen. Geschehen zu zeln den fünff vnd zwantzigsten Iunii, Nach Christi vnsers einigen Erlösers vnd Seeligmachers Geburt, Alß man zahltte, Ein tausent Sechshundert vnd Dreyzehen.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Wachssiegel in Holzkapsel, 3 x 3 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 28,5 x 67,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.53, Nr.21 ; Z.N.187 ; No.4 ; N.14
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.44098
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-440984

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