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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1296

[Urkunde]

Zell an der Pfrimm, 1613 Juli 10, Ausfertigung

Hans Schneider und seine Ehefrau Catharina, wohnhaft zu Harxheim, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 24. Juni 1613, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 4 1/2 Viertel Acker um 1 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 1 1/2 Quart Korn sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren soll das Ehepaar den Acker auf eigene Kosten von neuem beschreiben lassen und der Universität den entsprechenden Nachweis liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur den verpachteten Acker, sondern auch alle übrigen Besitzungen des Ehepaars belasten. Geschehen zue zell, den zehenden Iulii, Nach Christi vnsers lieben herrn gebuhrt, alß man zahlte, Ein taussent Sechshundert vnd Dreizehenn.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Wachssiegel in Holzkapsel, 3 x 3 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 32 x 58 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.53, Nr.22 ; Z.N.55 ; No.9 ; N.19; No.143
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46815
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-468156

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