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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1308

[Urkunde]

Zell an der Pfrimm, 1614 Februar 25, Ausfertigung

Endres Kleinman, Schreiner und Gemeindemann zu Zell, und seine Ehefrau Margaretha beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 10. Februar 1614, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 1/2 Morgen Weingarten in Zeller Gemarkung erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 18 Quart Wein sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren sollen die Pächter den Grundbesitz auf eigene Kosten von neuem beschreiben lassen. Sollten sie in die Situation geraten, dass sie die Weingärten verkaufen müssen, so ist dies rechtzeitig dem Stiftskollektor mitzuteilen. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität das Pachtgut wieder einziehen. Geschehen zu zell, den Fünff vnd zwantzigsten Februarii, noh Christi vnsers Lieben Herrn, vnd Seeligmachers gebuhrt, Ein taussendt Sechshundert vnd Vierzehen.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 36,5 x 65 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.54, Nr.12 ; Z.N.122 ; No.18; No.137
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.44101
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-441019

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