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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1322

[Urkunde]

Zell an der Pfrimm, 1615 Februar 23, Ausfertigung

Hiernomus Diellman, wohnhaft zu Einselthum, und seine Ehefrau Elisabetha beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 9. Februar 1615, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an insgesamt 1 Morgen Weingarten in Harxheimer Gemarkung erhalten haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 18 Quart Wein sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren ist der Besitz auf Kosten der Pächter von neuem zu beschreiben. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur den verpachteten Besitz wieder einziehen, sondern auch alle übrigen Güter des Ehepaars belasten. Geschehen zu Zell ahn der Pfrimmen, Nach Christi vnsers lieben herren, vnd Seligmachers Geburt, den Drey vnd Zwantzigsten Februarii Anno etc. Sechtzehenhundert, vnd Funfftzehen.

Formalbeschreibung: Leichte Wasserschäden
Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Wachssiegel in Holzkapsel, 3 x 3 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 26,5 x 66 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.54, Nr.26 ; Z.N.84 ; No.7 ; N.4 ; No.53
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.44096
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-440966

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