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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1348

[Urkunde]

[Einselthum], 1617 Februar 26, Ausfertigung

Wendel Senger als Stamm, Veltin Karch und Iohann Sponheimer, derzeit Pfarrer zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 20. Februar 1617, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 3 Morgen Acker in Einselthumer Gemarkung erhalten haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 1 Malter und 2 Quart Korn in jedem ungeraden Jahr sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren sind die Äcker auf Kosten der Pächter von neuem zu beschreiben und der Universität der entsprechende Nachweis zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität die Äcker wieder einziehen. Geschehen den Sechß vnd zwantzigsten Februarii anno etc. Sechtzehenhundert vnd Sibentzehen. [vgl. XII,2 Nr. 1347]

Siegel:
  • 1: Vogt und Vierer zu Einselthum, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 30 x 61 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.55, Nr.24 ; Z.N.309 ; No.29 ; N.30; No.79
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46859
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-468595

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