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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1359

[Urkunde]

[Stetten], 1618 Mai 24, Ausfertigung

Das Gericht zu Stetten beurkundet, dass Lorentz Heringer, Schultheiß zu Stetten, und seine Ehefrau Anna dem Johann Schick, Kollektor des Stifts Zell, und seiner Ehefrau Margrethe eine jährlich zu entrichtende Gülte von 2 Gulden um 40 Gulden verkaufen. Als Sicherheit stellen die Verkäufer verschiedene Güter als Unterpfänder, welche die Verkäufer in gutem Zustand bewahren müssen und nicht veräußern dürfen. Bei Zuwiderhandlung können die Käufer die Unterpfänder wie auch das Eigengut der Verkäufer belasten. Ferner kann die Gülte von den Verkäufern zurückgekauft beziehungsweise von den Käufern deren Auslösung angeordnet werden. Geben vnd geschehen vf Pfingsten, im Iahr nach Christi vnsers Erlösers vnd Seeligmachers geburth Ein Tausendt Sechß hundert vnd Achtzehen.

Seal:
  • 1: Gericht Stetten, Wachssiegel in Holzkapsel, 3,5 x 3,5 cm
Material/Technique: Pergament, Dimensions: 26,5 x 42,5 cm
Extent: 1 Blatt
Provenance: Erbschaft Schick; Altsignaturen: Schr.III, P.56, Nr.5; N20; N.9.
Language: German
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46870
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-468706

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Metadata: METS
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