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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1387

[Urkunde]

[Dalsheim], 1647 Dezember 10, Ausfertigung

Das Gericht Dalsheim bestätigt in einem Transsumpt folgende Vorgänge vom Mai des Jahres 1634: Anna, Witwe des Herman Spieß zu Dalsheim, wird von Hanß Held und seiner Ehefrau Margreta bis zu ihrem Ableben um ihre gänzliche Hinterlassenschaft versorgt. Zu ihrer Hinterlassenschaft gehören allerdings auch 100 Gulden, die sie Johann Schick schuldet. Weiterhin leiht sich das Ehepaar Held weitere 60 Gulden von Schick. Da einige der eingesetzten Unterpfänder sowohl Anna als auch dem Ehepaar Held zugehörig waren setzt das Ehepaar neue Unterpfänder fest, die genau aufgeführt werden. Den zehenden decembris anno etc. 1647.

Formalbeschreibung: Leichte Wasserschäden
Siegel:
  • 1: Gericht Dalsheim, Siegel fehlt
Material/Technik: Papier, Maße: 16,5 x 20 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Erbschaft Schick
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46887
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-468873

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Metadaten: METS
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