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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1413

[Urkunde]

Heidelberg, 1662 Mai 16, Ausfertigung

Peter Jörgens und seine Ehefrau Maria, wohnhaft zu Gundersheim, bekennen, dass Pfalzgraf und Kurfürst Karl Ludwig ihnen die Erbgerechtigkeit an der Bannmühle zu Harxheim um 100 Reichstaler verkauft hat. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Zinses von zunächst 10 Malter Korn. Der Zins steigt pro Jahr um 2 Malter Korn bis er die Höhe von 40 Malter erreicht hat. Er ist in dieser Höhe dann jährlich zu entrichten. Die Mühle ist darüber hinaus in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Die Einwohner der umliegenden Ortschaften sind in Bezug auf den Mahlvorrat gerecht zu behandeln. Bei Zuwiderhandlung oder einem Zahlungsverzug von höchstens drei aufeinanderfolgenden Jahren büßt das Ehepaar die Erbgerechtigkeit ein und die Mühle fällt zurück an den Pfalzgrafen. So geschehen in Vnßer Residenz Statt heydelberg den Sechzehenden Maii im Ein Taußent, Sechshundert Sechzig vnd Zweyten Iahr.

Formalbeschreibung: Eigenhändige Unterschrift des Notars Johann Jakob Kussmaul
Siegel:
  • 1: Johann Jakob Kussmaul, Notar und Hofgerichtsprokurator, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 34,5 x 64,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.58, Nr.12 ; P
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.44094
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-440940

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Metadaten: METS
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