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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1452

[Urkunde]

[Einselthum], [1711], Ausfertigung

Adam Köhler und seine Ehefrau Anna Catharina sowie Iacob Gottschall und seine Ehefrau Anna Margaretha, beide Bürger zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 11. November 1711, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell den genannten Ehepaaren die Erbgerechtigkeit am Zeller Stiftsgut zu Einselthum verliehen haben. Als Zins entrichten die Pächter jährlich 25 Malter Korn. Von den Obstbäumen ist die Hälfte des Fruchtertrags dem Universitätskollektor abzugeben. Ferner verpflichten sich die Pächter, die Güter in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie das Gut neu beschreiben lassen und die entstandene Beschreibung der Universität aushändigen. Sollten die Pächter eine der genannten Bestimmungen verletzen, kann die Universität die Güter als Unterpfänder einziehen.

Formalbeschreibung: Libell; eigenhändige Unterschriften des Oberschultheißen und der Schöffen des Gerichts zu Einselthum
Siegel:
  • 1: Gericht Einselthum, Papiersiegel, 3 x 3 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 32,5 x 21,5 cm
Umfang: 6 Blätter
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.60, Nr.6; No.21.
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46952
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-469524

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