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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 1474

[Urkunde]

Albisheim, 1747 November 28, Ausfertigung

Philipp Morgenstern aus Albisheim und seine Ehefrau Maria Rosina beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums, dass sie von der Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an dem kleinen Stiftsgut zu Albisheim und dem Stiftsgut, genannt Saukopf, insgesamt 70 Morgen an Acker und Wiese sowie der zugehörigen Behausung um 730 Gulden erworben haben. Es ist ein Laudemium von 15 Gulden zu entrichten. Sie verpflichten sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 14 Malter Korn sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Die Güter sind nach Ablauf von 20 Jahren von neuem beschreiben zu lassen. Bei Verkauf oder Besitzübertragung ist die Universität zu informieren und das Laudemium zu entrichten. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität die verpachteten Güter wieder einziehen. Geschehen zu Albesheim den acht- undt zwantzigsten tag Novembris im Iahr nach der seeligmachenden Geburth unseres herren undt Heylandts Iesu christi, als man zahlte Ein tausendtsieben hundert viertzig sieben.

Formalbeschreibung: Eigenhändige Unterschriften
Siegel:
  • 1: Gericht Albisheim, Lacksiegel an blau-weißen Schnüren, 3,5 x 3 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 33,5 x 21 cm
Umfang: 4 Blätter
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.61, Nr.11
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46970
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-469702

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