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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 189

[Urkunde]

[Worms], 1345 Oktober 13, Ausfertigung

Der Offizial des Dompropsts zu Worms beurkundet, dass vor ihm und dem versammelten Konvent des Wormser Dominikanerklosters die Mönche Iohannes de Sublobys und Iacobus Zeysolv erschienen sind und sich in ihrem Streit bezüglich des Testaments der Wormser Bürgerin Metze, genannt Stercken, geeinigt haben. Iohannes hatte zunächst als Testamentsvollstrecker die Gülte von 20 Malter Korn, die besagte Metze vom Frauenkonvent Maria Münster (Nonnenmünster) bei Worms innehatte, an sich genommen. Iacobus hingegen beanspruchte diese Gülte aufgrund des verwandschaftlichen Verhältnisses zur Erblasserin für sich. Sie einigen sich darauf, dass Iacobus die Gülte lebenslang genießen kann. Nach seinem Tod soll sie jedoch in den Besitz des Dominikanerkonvents übergehen. Datum anno domini m° ccc° xl° quinto feria quinta post diem beati dyonisii proxima.

Formalbeschreibung: Fehlstellen mit Japanpapier kaschiert
Siegel:
  • 1: Offizial des Dompropsts zu Worms, Siegel fehlt
  • 2: Dominikanerkloster Worms, Siegel fehlt
  • 3: Iohannes de Sublobys, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 31 x 30,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Dominikanerkloster Worms; Altsignaturen: Schr.III, P.2, Nr.9; N.40; No.93; No.5
Sprache: Latein

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.45794  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-457941  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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