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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 643

[Urkunde]

[Worms], 1533 August 28, Ausfertigung

Schultheiß und Schöffen des Gerichts zu Worms beurkunden, dass der Fuhrmann (Roller) Hanns Inger gemeinsam mit seiner Ehefrau Margreth dem Dominikanerkloster zu Worms eine jährliche Gülte von 1/2 Gulden um 10 Gulden verkauft hat. Sie setzen ihr Wohnhaus als Unterpfand ein. Sollte dieses Unterpfand bei Zahlungsverzug nicht ausreichen, um den entstandenen Schaden zu decken, so können auch alle übrigen Besitzungen des Ehepaars belastet werden. Mit einer einmaligen Zahlung von 10 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Auff Donerstag den achttenn zwentzigisten des Monats Augusti Als man zalt nach Christi vnsers lieben herrn gepurt dausent funffhundert dreißig vnd drey Iare.

Formalbeschreibung: Wasser- und Schimmelschaden
Siegel:
  • 1: Gericht zu Worms, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 26 x 40 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Dominikanerkloster Worms; Altsignaturen: Schr.III, P.24, Nr.15; No.124; N.94; Cviii
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46235
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-462352

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