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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 702

[Urkunde]

[Zell an der Pfrimm], 1548, Ausfertigung

Der Dekan Erhard Studemann und das Kapitel des Stifts Zell beurkunden, dass sie Lorentz Becker und seiner Ehefrau Oittilia das zum Stiftsgut gehörige Backhaus in Zell zur Pacht auf Lebensdauer übergeben haben. Damit sind einige Verpflichtungen verbunden, unter anderem was und in welchem Umfang für die Stiftsangehörigen und für die Dorfbewohner zu backen ist. Von Angehörigen des Stifts Zell sollen sie von 1 Malter Korn 7 Pfennig als Backlohn nehmen. Das Backhaus ist in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Sollten Schäden entstehen, so haften die Pächter selbst dafür, außer es handelt sich um den Ofen, in diesem Fall greift das Stift unterstützend ein. Nach dem Tod des Ehepaares wird der gleiche Vertrag zunächst ihren Kindern angeboten. Wollen sie nicht mehr in dem Backhaus bleiben, so ist dies rechtzeitig anzuzeigen. Sie sollen ebenfalls in der Mühle zu Harxheim backen. Bei Komplikationen mit dem dortigen Bäcker oder anderweitigen Problemen ist stets das Stift zu konsultieren. Bei Zuwiderhandlung kann das Stift die Mühle wieder an sich ziehen und auch andere Besitzungen der Pächter belasten. Datum Sondags [...] Im Iare dusent funffhundert vnd viertzig acht.

Formalbeschreibung: Mit Archivklebeband restauriert
Siegel:
  • 1: Stift Zell, Siegel fehlt
Literatur: Moraw, Zell, 1964, S. 219
Material/Technik: Pergament, Maße: 46 x 27,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Stift Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.27, Nr.12; Z.N.208
Sprache: Deutsch

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.41441  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-414414  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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