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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 710

[Urkunde]

[Zell an der Pfrimm], 1549 Januar 13, Ausfertigung

Der Dekan Erhard Studemann und das Kapitel des Stifts Zell beurkunden, dass sie Peter Muller und seiner Ehefrau Ottilia, wohnhaft zu Harxheim, 1 Morgen unbebauten Landes auf 24 Jahre verpachtet haben. Das Ehepaar verpflichtet sich zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Ab dem Jahr 1552 haben sie einen jährlichen Zins von 12 Viertel Wein zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug werden die Güter vom Stift eingezogen. Da es sich bei dem Pachtgut um ein Unterpfand des Abts von Hornbach handelt, fällt der Grundbesitz bei Auslösung wieder an ihn zurück. Das Stift leistet in diesem Fall keine Entschädigung. Der dan geben ist vff den achten deren drei heylig kunige tag Im Iare dusent funffhundert vnd viertzig neun.

Siegel:
  • 1: Stift Zell, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 23 x 35,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Stift Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.27, Nr.20; N.9
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46300
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-463007

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