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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 733

[Urkunde]

[Haardt an der Weinstraße], 1554 April 25, Ausfertigung

Der Schultheiß Wendel Koeler und die Gerichtsschöffen zu Haardt an der Weinstraße beurkunden, dass Enngelerhartt Wirth und seine Ehefrau Elisabett, wohnhaft zu Haardt, den Jungfrauen, dem Schaffner oder dem Befehlshaber zu Lambrecht eine jährliche Gülte von 2 Gulden zu reichen haben. Sie setzen Haus und Hof mit allen Zugehörungen als Unterpfänder ein, welche bei Nichtzahlung von Schaffner oder Befehlshaber zu Lambrecht und unter Beihilfe und Schutz des Schultheißen zu Haardt belastet werden können. Das Ehepaar behält sich das Recht vor, die Gülte mit 40 Gulden auszulösen. Mit Zustimmung des Junkers Christoph Hundt [zu Lauterbach], Vitztum zu Neustadt, und dem Landschreiber zu Neustadt an der Weinstraße Weiprecht Ziegler wurde beschlossen, dass der alte Hauptbrief dieser Gülte, der verloren gegangen ist, bei Wiederauffinden nichtig ist und durch den neuen ersetzt wird. Datum Mittwoch post Geori Anno etc. xv c funffzig vnnd vier.

Siegel:
  • 1: Iohann Adolph, Pfarrer zu Gimmeldingen, Beschädigtes Wachssiegel, 2,5 x 2 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 24,5 x 39,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Schaffnei Lambrecht; Altsignaturen: Schr.III, P.29, Nr.4 ; SL.N.74; No.31; VVVV
Sprache: Deutsch
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46320
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-463201

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Metadaten: METS
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