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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 756

[Urkunde]

[Zell an der Pfrimm], 1557 November 5, Ausfertigung

Ioerg Badtt und seine Ehefrau Agnes, wohnhaft zu Zell an der Pfrimm, beurkunden, dass sie Rektor und Universität Heidelberg eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen Haus und Hof mit allen Zugehörungen als Unterpfänder ein. Diese sind in gutem Zustand zu halten und können bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität belastet werden. Es wird beschlossen, dass über die nächsten 5 Jahre 20 Gulden der Hauptsumme ausgelöst werden und somit die Gülte auf 4 Gulden verringert wird. Die restliche Gülte kann mit einer einmaligen Zahlung von 80 Gulden ausgelöst werden. Geben vff Freitags nach Allerheylligen tag, des Tausent funffhundert Sieben vnd funfftzigsten Ihars.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Wachssiegelreste
Material/Technik: Pergament, Maße: 29 x 44,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.30, Nr.3; Z.N.221; No.11; 27; N.7; 5; No.100
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46342
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-463427

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