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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 788

[Urkunde]

[Dannstadt], 1565 Januar 22, Ausfertigung

Nr. 1: Hans Bauwer, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Dannstadt beurkunden, dass Hans Khun und seine Ehefrau Apelonia, beide wohnhaft zu Dannstadt, dem Debolt Renner und seiner Ehefrau, beide wohnhaft zu Mutterstadt, eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 Gulden um 10 Gulden verkauft haben. Als Sicherheit stellen die Verkäufer einen Garten als Unterpfand. Sollten die Verkäufer mit der Zahlung der Gülte säumig werden, können die Käufer das Unterpfand einziehen. Ferner behalten sich die Verkäufer das Rückkaufsrecht vor. Gebenn vnnd beschehenn vff montack nach annthonnii anno et cetera sechczick vnnd funff Iar.Nr. 2: Oben genannte Verschreibung hat Hans Khun von Debolt Renner mit 10 Gulden zurückgekauft und verkauft die Gülte wiederum zu denselben Konditionen an den Pfarrer und die Kirchengeschworenen zu Dannstadt. Den 27ten Ianuarii Anno et cetera 72.

Formalbeschreibung: Mit Klebeband restauriert, Stockflecken
Siegel:
  • 1: Gericht Dannstadt, Papiersiegel, 3 x 3 cm
Material/Technik: Papier, Maße: 33 x 21,5 cm
Umfang: 2 Blätter
Provenienz: Schaffnei Lambrecht; Altsignaturen: Schr.III, P.32, Nr.1; No.11; No.19; 30
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46380
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-463803

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Metadaten: METS
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