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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 834

[Urkunde]

Zell an der Pfrimm, 1570 September 8, Ausfertigung

Conrad Becker und seine Ehefrau Catharina, Bürger zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 2. September 1570, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 25 Morgen Acker um 114 3/4 Gulden erworben haben. Davon entrichten sie 40 Gulden sofort, weitere 40 Gulden im Laufe des folgenden Jahres und den Rest bis zur Ablösung der Hauptsumme im dritten Jahr. Sie verpflichten sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 6 Malter und 1 1/2 Vierzel Korn sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Der Zins ist von einem Stamm zu reichen. Sollte diesem Stamm das Aussterben drohen ist dies rechtzeitig der Universität oder dem eingesetzten Verwalter zu melden und ein Nachfolger vorzuschlagen. Der Acker fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen Zeel den haucht Septembris anno MDLXX.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 45 x 56 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.34, Nr.3; Z.N.232; No.6; No.182; 45
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.42137
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-421371

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