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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 852

[Urkunde]

[Einselthum], 1570 September 16, Ausfertigung

Görg Graff, Vogt zu Einselthum, und seine Ehefrau Elitzabeth, Edwin Schreiner und seine Ehefrau Petronel, Veltin Schwarth und seine Ehefrau Walprecht sowie Hannß Kutter und seine Ehefrau Anna, alle wohnhaft zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 8. September 1570, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 2 Morgen Weingarten in Einselthumer Gemarkung um 16 Gulden erworben haben. Davon entrichten sie 8 Gulden sofort und die restlichen 8 Gulden im Laufe des folgenden Jahres. Sie verpflichten sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 20 Weißpfennig sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Dieser ist gesammelt durch den Stamm Görg Graff abzuliefern. Der Universität oder dem Stiftsverwalter ist rechtzeitig anzuzeigen, wenn der Stamm auszusterben droht und somit die regelmäßige Zinszahlung ausbleiben würde; ein Nachfolger ist vorzuschlagen. Der Weingarten fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen den Sechtzehenden Septembris, alß man zallt nach Christi vnnsers herren vnd seeligmachers gepurth, Thaussent funffhundert vnnd Siebentzig.

Siegel:
  • 1: Gericht Einselthum, Wachssiegel, 3 x 3 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 22 x 58 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.35, Nr.5; Z.N.359; N.29; N.4; No. 8; 2
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46434
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-464349

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