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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 853

[Urkunde]

Zell an der Pfrimm, 1570 September 4, Ausfertigung

Veltenn Knodtt, wohnhaft zu Zell, beurkundet unter Einrückung der Gegenurkunde vom 1. September 1570, dass er von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 31 Morgen und 3 Viertel Acker um 142 Gulden, 22 Albus und 6 Pfennig erworben hat. Davon entrichtet er 47 Gulden, 6 Albus und 2 Pfennig sofort und zahlt in den nächsten Jahren bis zur Ablösung der Hauptsumme jeweils 23 Gulden, 21 Albus und 1 Pfennig. Er verpflichtet sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 7 Malter, 3 Vierzel und 3 Vierling Korn sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Der Universität oder dem Stiftsverwalter ist rechtzeitig anzuzeigen, wenn der Stamm auszusterben droht und somit die regelmäßige Zinszahlung ausbleiben würde; ein Nachfolger ist vorzuschlagen. Der Acker fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen Zell den 4. Septembris anno M.D.LXX.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 32,5 x 60 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.35, Nr.6; Z.N.234; 65; No.11
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46435
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-464359

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