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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 886

[Urkunde]

[Zell an der Pfrimm], 1574 Februar 19, Ausfertigung

Veltin Kepler und seine Ehefrau Othilia, wohnhaft zu Harxheim, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 2 Morgen Weingarten auf zwei Stücke aufgeteilt in Harxheimer Gemarkung um 16 Gulden erworben haben. Davon ist eine Hälfte in diesem Jahr am 11. November und die andere Hälfte im nächsten Jahr am gleichen Datum zu entrichten. Sie verpflichten sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 1/2 Malter Roggen und 12 Pfennig sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Die verpachteten Güter gelten als Unterpfand und können bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen zu zell den xix februarii als man zalt Tausent funff hundert siebentzig vnd vier Iar.

Siegel:
  • 1: Gericht Zell, Wachssiegelfragment, 1,5 x 1,5 cm
Material/Technik: Pergament, Maße: 28 x 52 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Kollektur Zell; Altsignaturen: Schr.III, P.36, Nr.23; Z.N.59; N.42 ; N.15; No.12
Sprache: Deutsch
Zitierlinks

DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.46463
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-464637

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