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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 963

[Urkunde]

1592 Januar 31, Ausfertigung

Schultheiß, Gericht und Gemeinde zu Lambrecht beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 31. Januar 1592, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Klosters Lambrecht ihnen den Wald des genannten Klosters unter folgenden Konditionen in Erbpacht geben: Der Wald soll in 28 oder 30 Teile abgeteilt werden, und jedes Jahr nicht mehr als einer gefällt werden, dieser darauf sogleich wieder mit jungen Setzlingen bepflanzt und auch das Vieh vom Weidgang dort abgehalten werden. Ferner soll die Gemeinde jährlich 50 Gulden als Zins entrichten. Im Fall dass der Schaffner des Klosters in Lambrecht seine Wohnung beziehen möge, ist dieser mit Brennholz zu versorgen. Holz ist ebenfalls zu liefern, wenn an der Kirche oder dem Pfarrhaus Holzbaumaßnahmen vorgenommen werden müssen, Brücken und Stege zu reparieren sind oder zu Dannstadt und Schauernheim die Höfe des Klosters neu errichtet werden. Sollten die Pächter einen der genannten Punkte verletzen, fällt der Wald wieder an die Universität zurück. Geschehen vt supra, Im Ihar nach der gepurtt vnsers herrn vnd Erlösers Christi, Dausentt, funfhundertt, Neuntzig vnd zwey.

Description: Stockflecken
Seal:
  • 1: Gericht Lambrecht, Wachssiegelfragment in Holzkapsel, 3,5 x 4,5 cm
Material/Technique: Pergament, Dimensions: 46 x 64 cm
Extent: 1 Blatt
Provenance: Schaffnei Lambrecht; Altsignaturen: Schr.III, P.40, Nr.11; SL.N.182; N.34.
Language: German
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DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.43287
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-432876

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Metadata: METS
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