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Universitätsarchiv Heidelberg, XII,2 Nr. 967

[Urkunde]

[Kreuznach], 1593 Oktober 16, Ausfertigung

Schultheiß und Schöffen des kurfürstlichen Stadtgerichts Kreuznach beurkunden, dass sich Hans Drescher, Schneider zu Kreuznach, und seine Ehefrau Martha von Johan Oberlender, kurpfälzischer Truchsess zu Kreuznach, einen Betrag von 50 Gulden geliehen haben und dafür eine jährliche Gülte von 2 1/2 Gulden reichen. Sie setzen 1/2 Morgen Weingarten als Unterpfand ein. Sollte dieses Unterpfand nicht ausreichen, können auch die übrigen Besitzungen des Ehepaares belastet werden. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. So geben in die Galli den 16ten Octobris Im Fünffzehenhundert drey vnd Neuntzigsten Iahr.

Siegel:
  • 1: Kurfürstliches Stadtgericht Kreuznach, Siegel fehlt
Material/Technik: Pergament, Maße: 28 x 33,5 cm
Umfang: 1 Blatt
Provenienz: Erbschaft Schlöer; Altsignaturen: Schr.III, P.40, Nr.15; No.14; Lit. M.
Sprache: Deutsch

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.46532  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-465323  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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