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Heidelberg, Universitätsarchiv, UAH, H-IV-100/1
Generalakten der Philosophischen Fakultät — Heidelberg, 1817-1933

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— 2 —
dieselbe nicht allein bei Bestimmung der Priifungsnote be-
riicksichtigt, sondern auch im Diplom erwahnt werden; es
werden ferner dem Verfasser, wenn er dieselbe spatestens
ein Halbjahr nach erfolgter Promotion in der vorschrift-
massigen Zahl von 160 Exemplaren gedruckt abliefert, zur
Bestreitung der Druckkosten von den entrichteten Gebuhren
siebenzig Mark zuriickgegeben, welche andernfalls der Uni-
versitatsbibliothek anheimfallen. Die Stelle der Inaugural-
dissertation kbnnen auch audere Druckschriften vertreten,
welche fur die wissenschaftliche Befahigung des Bewerbers
ein geniigendes Zeugniss ablegen; doch findet die Riicker-
stattung eines Theils der Gebuhren auf solche nur dann
Anwendung, wenn von ihnen die bei Dissertatiouen erforder-
liche Anzahl von Exemplaren abgeliefert wird.
Die miindliche Prufung erstreckt sich auf drei der unten
genannten Facher, von denen eines ais Hauptfach, zwei ais
Nebenfacher behandelt werden. Die Vornahme der Prufung
in einer anderen modernen Sprache, ais der deutschen, ist
unzulassig.
Der Bewerber hat sowohl das Hauptfach, ais die Ne-
benfacher, in denen er gepruft zu werden wunscht, in seiner
Eingabe zu bezeichnen; liber die Zulassigkeit derselben ent-
scheidet die Facultat nach Maassgabe des gegenwartigen
Statuts.
Ais Hauptprufungsfacher konnen — vorbehaltlich spa-
terer Aenderungen und besonderer Beschlussfassung der Fa-
cultat in einzelnen Fallen — gewahlt werden:
1. Philosophie.
2. Geschichte.
3. Klassische Philologie.
 
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