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Heidelberg, Universitätsarchiv, UAH, H-IV-100/1
Generalakten der Philosophischen Fakultät — Heidelberg, 1817-1933

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Ais Nebenfacher konnen ausser den vorstehend ge-
nannten Wissenschaften auch grossere Theile, Seitenzweige
und Hulfswissenschaften derselben gewahlt werden. Das
eine der Nebenfacher kann ferner auch in einem besonderen
doch nicht allzu eng begrenzten Theile des Hauptfachs be-
stehen; in diesem Fall werden aber von dem Candidaten solche
Kenntnisse erwartet werden, welche eine selbstandige grund-
liche Beschaftigung mit demselben beurkunden.
Wer kein geniigendes Maturitatszeugniss vorlegen kann,
hat sich, falis sich nicht die klassische Philologie unter den
Examenfachern befindet, beim Beginn des Examens einer
Vorprufung uber einen lateinischen Schulschriftsteller zu
unterziehen.
Das Hauptprufungsfach wird im Diplom genannt. Das
Gesammtergebniss der Prufung wird in demselben durch
eine der nachstehenden vier Noten ausgedriickt:
1. Summa cum laude.
2. Insigni cum laude.
3. Multa cum laude.
4. (Ohne Pradicat.)
Die Gebuhren fur die Promotion sind vor dem Examen
bei der Quastur zu deponi ren. Dieselben betragen zur Zeit
im Ganzen 420 Mark.
-«OO^OOO-

Druck von J. Horning in Heidelberg.
 
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