3. Klassische Philologie mit Einschluss der Ar-
chaeologie.
4. Semitische Sprachen (namentlich hebraische und
aramaische oder arabische Sprache) undLiteraturen.
5. Altindische oder persische Sprache und Literatur.
6. Germanische Sprachen und Literaturen.
7. Romanische Sprachen und Literaturen.
Bei den unter 4. 6. und 7. genannten Fachern
wird eine genauere Bekanntschaft mit einer Sprache
und Literatur und eine allgemeine mit der ganzen
fraglichen Sprachgruppe verlangt.
8. Kunstgeschichte.
9. Allgemeine Staatslehre und Politik.
10. Verwaltungslehre (Polizeiwissenschaft im weiteren
Sinn).
11. Politische Oekonomie (mit Einschluss derFinanz-
wissenschaft).
12. Statistik.
13. Mathematik.
14. Physik.
15. Chemie.
16. Mineralogie (mit Geognosie und Geologie).
17. Botanik.
18. Zoologie.
19. Palaontologie.
20. Landwirthschaftslehre.
Von Denjenigen, welche ein staatswissenschaft-
liches Fach ais Hauptprufungsfach nehmen wollen,
kbnnen neben einem oder zweien der unter 9. 10.
1 i. 12. aufgefuhrten Facher auch gewahlt werden :
chaeologie.
4. Semitische Sprachen (namentlich hebraische und
aramaische oder arabische Sprache) undLiteraturen.
5. Altindische oder persische Sprache und Literatur.
6. Germanische Sprachen und Literaturen.
7. Romanische Sprachen und Literaturen.
Bei den unter 4. 6. und 7. genannten Fachern
wird eine genauere Bekanntschaft mit einer Sprache
und Literatur und eine allgemeine mit der ganzen
fraglichen Sprachgruppe verlangt.
8. Kunstgeschichte.
9. Allgemeine Staatslehre und Politik.
10. Verwaltungslehre (Polizeiwissenschaft im weiteren
Sinn).
11. Politische Oekonomie (mit Einschluss derFinanz-
wissenschaft).
12. Statistik.
13. Mathematik.
14. Physik.
15. Chemie.
16. Mineralogie (mit Geognosie und Geologie).
17. Botanik.
18. Zoologie.
19. Palaontologie.
20. Landwirthschaftslehre.
Von Denjenigen, welche ein staatswissenschaft-
liches Fach ais Hauptprufungsfach nehmen wollen,
kbnnen neben einem oder zweien der unter 9. 10.
1 i. 12. aufgefuhrten Facher auch gewahlt werden :